Umgang mit dem Erbe der Staatssicherheit

Als die Regierung de Maizière im April 1990 ihre Arbeit aufnimmt, existiert das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bereits nicht mehr. Innerhalb weniger Monate ist das Ministerium aufgelöst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen worden.

Rückblende:

Während der Friedlichen Revolution richtet sich der Volkszorn schnell auch gegen das MfS, das für die jahrzehntelange Überwachung und Unterdrückung der eigenen Bevölkerung steht. Sprechchöre wie „Stasi raus!“ und „Stasi in die Produktion!“ sind häufig auf den Demonstrationen im Herbst 1989 zu hören. Mit dem zunehmenden Machtverfall der SED ist auch das Fortbestehen des MfS gefährdet. Noch vor dem Mauerfall werden Maßnahmen eingeleitet, um das eigene Handeln zu verschleiern. Der langjährige Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, erlässt am 6. November 1989 eine geheime Anweisung zur Vernichtung von Akten. Damit sollen die Spuren des eigenen rechtsstaatswidrigen Handelns beseitigt werden. Tags darauf tritt Erich Mielke zurück. Unter der Übergangsregierung Hans Modrow soll der Geheimdienst in veränderter Form als „Amt für Nationale Sicherheit“ (AfNS) weiter existieren. Unterdessen betreiben die Geheimdienstmitarbeiter mit Hochdruck die Aktenvernichtung. Doch das bleibt der Bevölkerung nicht verborgen. Anfang Dezember 1989 kommt es zur Besetzung von Bezirks- und Kreisdienststellen der Stasi, um die Aktenvernichtung zu stoppen. Die Dienststellen werden unter die zivile Kontrolle von Bürgerkomitees gestellt und eine schrittweise Auflösung der bezirklichen MfS-Strukturen vorangetrieben. Noch arbeitet die Zentrale in Berlin weitgehend ungestört weiter.

Unter dem Eindruck der Besetzungen und anhaltender Demonstrationen entschließt sich die Modrow-Regierung am 14. Dezember 1989 dazu, das AfNS aufzulösen und stattdessen zwei getrennte Dienste, einen Nachrichtendienst und einen Verfassungsschutz, zu bilden. Mit der Auflösung werden auch alle Untersuchungshaftanstalten des MfS geschlossen. Am Zentralen Runden Tisch, der seit Dezember 1990 tagt, wird hingegen die vollständige und ersatzlose Auflösung des MfS/AfNS gefordert. Zu diesem Zweck wird am 27. Dezember 1989 die Bildung einer zivilen Arbeitsgruppe („AG Sicherheit“) am Runden Tisch beschlossen. Sie soll die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR koordinieren und kontrollieren.

Auf Druck des Zentralen Runden Tisches erklärt Modrow am 12. Januar 1990, dass bis zur Wahl der ersten freien Volkskammer keine nachrichtendienstlichen Organisationen neu gebildet werden. Drei Tage später wird in Folge einer Großdemonstration vor der Stasizentrale in Berlin-Lichtenberg auch dieses Objekt besetzt und unter die Aufsicht eines Bürgerkomitees gestellt.

Flugblatt zur Demonstration am 15. Januar 1990
Flugblatt zur Demonstration am 15. Januar 1990. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft

In Zusammenarbeit zwischen der Regierung, der seit 5. Februar 1990 auch Vertreter der Bürgerbewegung angehören, dem Zentralen Runden Tisch und den Bürgerkomitees wird eine Grundstruktur für die weitere Auflösung des MfS/AfNS ausgehandelt. An der Spitze stehen vier Regierungsbevollmächtigte. Zudem wird per Regierungsbeschluss am 8. Februar 1990 ein staatliches Komitee zur Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS gebildet, das den Regierungsbevollmächtigten untersteht. Die Zusammenarbeit dieser verschiedenen Institutionen verläuft nicht ohne Spannungen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob und welche Akten bewahrt oder vernichtet werden sollen. Ungeachtet dieser Frage gelingt es, bis Ende März 1990 fast alle der etwa 91.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MfS zu entlassen, oder sie in andere staatliche Institutionen zu übernehmen. Die Auflösung einzelner Diensteinheiten und die Sicherung ihres Schriftgutes dauert noch bis Juni 1990 an. Doch bereits am 12. März präsentiert die „AG Sicherheit“ des Zentralen Runden Tisches in der letzten Sitzung ihren Abschlussbericht mit dem Fazit: „Das ehemalige MfS/AfNS ist nicht mehr arbeitsfähig“.

Kontroverse Diskussionen über den Umgang mit den Stasi-Akten

Was nach der Auflösung der Staatssicherheit bleibt, ist die Frage, wie mit dem verbliebenen Aktenmaterial umgegangen werden soll. Dazu wird am Zentralen Runden Tisch keine endgültige Entscheidung gefällt. Dies zu regeln, wird Aufgabe des neu gewählten Parlaments werden.

Demonstration am 29. März 1990. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0329-028, Fotograf: Klaus Oberst
Auf einer Demonstration am 29. März 1990 setzen sich Tausende Berlinerinnern und Berliner für die Überprüfung aller Volkskammerabgeordneten auf eine mögliche Tätigkeit für das ehemalige MfS ein. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0329-028, Fotograf: Klaus Oberst

Kurz vor den Volkskammerwahlen entfachen spektakuläre Enthüllungen aus den Stasi-Unterlagen eine lebhafte Debatte über die Integrität der neuen politischen Akteure. So wird beispielsweise kurz vor der Wahl bekannt, dass der Spitzenkandidat und Vorsitzende des Demokratischen Aufbruchs (DA), Wolfgang Schnur, bereits seit 1965 als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi tätig war. Ebenfalls im März beendet die Offenlegung seiner Verbindungen zur Staatssicherheit die politische Karriere von Ibrahim Böhme. Er gehört zu den Mitbegründern der Sozialdemokratischen Partei (SDP) in der DDR und war zur Volkskammerwahl als sozialdemokratischer Spitzenkandidat angetreten. Diese Enthüllungen nähren allgemeine Zweifel, inwiefern die neu gewählten Volkskammerabgeordneten und Regierungsmitglieder vertrauenswürdig sind.

Aus diesem Grund beschließt die Volkskammer bereits auf ihrer konstituierenden Sitzung am 5. April 1990 die Einsetzung eines „Zeitweiligen Prüfungsausschusses“, der die Abgeordneten der Volkskammer auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem MfS überprüfen soll. Aufgrund der umfangreichen Aktenlage und der sensiblen Thematik gestaltet sich die Arbeit des Ausschusses allerdings schwierig und zeitaufwendig. Der Abschlussbericht liegt der Volkskammer deswegen erst am 28. September 1990 vor.

Nach der Bildung der neuen Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière übernimmt der Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister des Innern Peter-Michael Diestel die Verantwortung für die weitere Auflösung des AfNS. Mit dem Ministerratsbeschluss 6/6/90 vom 16. Mai 1990 wird die Arbeit der Regierungsbevollmächtigten offiziell beendet und das staatliche Komitee zur Auflösung der Staatssicherheit dem Innenminister unterstellt. Eine Regierungskommission soll den Minister zusätzlich unterstützen. Der Ministerratsbeschluss sieht außerdem die Sicherung und Auswertung der MfS-Unterlagen durch die staatliche Archivverwaltung bzw. die Staatsarchive in den Bezirken vor. Dagegen regt sich Widerstand vor allem auf Seiten der Bürgerkomitees, die auf diese Weise schrittweise aus dem Auflösungsprozess verdrängt werden. Am 7. Juni 1990 beschließt die Volkskammer die Einsetzung eines parlamentarischen Sonderausschusses, dessen Vorsitz der Rostocker Pfarrer Joachim Gauck übernimmt. Der elfköpfige Sonderausschuss soll die Auflösung des MfS/AfNS von Seiten der Regierung kontrollieren. Dem Ausschuss gehören außerdem 16 Mitglieder von Bürgerkomitees an.

Peter-Michael Diestel beschreibt den Prozess der Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit und den Umgang mit den hauptamtlichen Mitarbeitern, deren Insider-Wissen wichtig für die Abwicklung des Apparates gewesen ist.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Peter-Michael Diestel im Interview über die Besetzung der Stasi-Zentrale in Ost-Berlin im Januar 1990 und die spätere Auflösung des Ministeriums der Staatssicherheit im Kompetenzbereich des MdI.

Heimatfilm GbR, 2009

6. Volkskammersitzung vom 10. Mai 1990: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Überprüfung der örtlichen Volksvertretung auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit der ehemaligen MfS/AfNS“.

Deutscher Bundestag

9. Sitzung vom 31. Mai 1990: Antrag und Beschluss der Volkskammer zur Einsetzung eines Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des MfS/AfNS.

Deutscher Bundestag

26. Volkskammersitzung vom 20. Juli 1990: Zwischenbericht des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung der MfS/AfNS mit anschließender Aussprache

Deutscher Bundestag

Aktuelle Kamera vom 29. September 1990

Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv

Zwischen den parlamentarischen Ausschüssen und Innenminister Diestel kommt es immer wieder zu Konflikten. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen stellen im September 1990 Volkskammerabgeordnete einen Antrag, Innenminister Diestel wegen Unfähigkeit bei der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes abzuberufen. Der Antrag wird abgelehnt, doch Ministerpräsident Lothar de Maizière entzieht daraufhin Diestel die direkte Zuständigkeit und überträgt sie dem Staatssekretär im MdI Eberhard Stief.

Erarbeitung rechtlicher Grundlagen zum Umgang mit den Stasi-Akten

In den parlamentarischen Debatten wie auch in der gesellschaftlichen Diskussion werden Argumente für und gegen eine Offenlegung der Unterlagen kontrovers diskutiert. Einerseits bieten die Hinterlassenschaften der Stasi die einmalige Gelegenheit, seine Strukturen und Arbeitsweisen nachzuvollziehen. Zudem würde durch den Zugang zu den Akten Opfern und Betroffenen die Aufarbeitung der eigenen Leidensgeschichte und die Identifizierung von Verantwortlichen ermöglicht. Andererseits befürchten viele, dass die Offenlegung der Stasi-Akten den gesellschaftlichen Frieden nachhaltig stören könnte. Auf bundesdeutscher Seite gibt es zudem sicherheitspolitische Bedenken.

Diese Debatten begleiten die Ausarbeitung und Verabschiedung des geplanten Gesetzes über die Nutzung und Sicherung der personenbezogenen Stasi-Unterlagen. Die erste Lesung findet am 22. Juli 1990 in der Volkskammer statt. In der anschließenden Diskussion wird der Gesetzentwurf heftig kritisiert. Der Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS/AfNS verändert den vom Ministerrat eingebrachten Gesetzentwurf noch einmal grundlegend. Die neue Fassung des „Gesetzes über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS“ wird einen Monat später, am 24. August 1990 von der Volkskammer verabschiedet. Damit verbunden ist die Erwartung, dass das Gesetz bei den Verhandlungen zur Vereinigung beider deutscher Staaten berücksichtigt und in Bundesrecht übergehen wird. Das Gesetz sieht eine dezentrale Lagerung und Verwaltung der Akten sowie die Aufarbeitung der Akten des MfS in Sonderarchiven der Länder vor.

32. Volkskammersitzung vom 24. August 1990: Vorstellung, Diskussion und Abstimmung über das Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Deutscher Bundestag

Peter-Michael Diestel im Interview über die Vernichtung von Stasi-Unterlagen.

Heimatfilm GbR, 2009

Öffentlicher Protest und Nachverhandlungen

Im Einigungsvertrag werden nur einige vorläufige Regelungen zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen aufgenommen. Das von der Volkskammer verabschiedete Gesetz wird dabei nicht berücksichtigt. Das löst nicht nur bei den Abgeordneten der Volkskammer Empörung aus. Am 4. September 1990 besetzen 21 Mitglieder von Bürgerkomitees und Bürgerrechtsgruppen die ehemalige Stasizentrale in Ost-Berlin. Mahnwachen werden organisiert. Einige treten in den Hungerstreik. Die Aktion erfährt eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Es folgen Solidaritätsbekundungen im ganzen Land.

Berlin, Stasi-Zentrale, Besetzung. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0904-020, Fotograf: Hans-Peter Lochmann

Am 4. September 1990 besetzen 21 Mitglieder von Bürgerkomitees und Bürgerrechtsgruppen die Büroräume der ehemaligen Stasizentrale in Berlin-Lichtenberg. Zeitgleich beginnt vor dem Haupttor eine Mahnwache.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper
Berlin, Besetzer der Stasi-Zentrale Normannenstrasse. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-029, Fotograf: Thomas Uhlemann

Die 21 Besetzerinnen und Besetzer fordern während einer Presseerklärung am 5. September 1990 alle Parteien und Fraktionen der Volkskammer und des Bundestages auf, „die Interessen der Aktenopfer zu vertreten, anstatt vorschnelle Entscheidungen zu treffen“.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-029, Fotograf: Thomas Uhlemann
Mahnwache 1990 / RHG_Fo_AnKae_4311. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Transparente, Plakate und Kerzen machen während der Mahnwache im September 1990 auf das Anliegen aufmerksam.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper
Mahnwache, Hungerstreik. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Die Protestaktion dauert etwa drei Wochen. Am 28. September 1990 wird der Hungerstreik beendet. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Volkskammer dem Einigungsvertrag und seinen Zusatzbestimmungen bereits zugestimmt.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Aus Solidarität mit den Besetzern ist am 5. September 1990 auch der 1976 aus der DDR ausgebürgerte Liedermacher Wolf Biermann (Mitte) aus Hamburg angereist. Links neben ihm der Theologe Joachim Gauck vom neuen Forum, Volkskammerabgeordneter und Vorsitzender des Sonderausschusses zur Kontrolle der Stasi-Auflösung der Volkskammer.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0906-405, Fotograf: Hartmut Reiche

Liedermacher Wolf Biermann unterstützt die Forderungen der Besetzerinnen und Besetzer in der ehemaligen Stasizentrale.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Bernd Markowsky
RHG_Fo_AnKae_4298. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Mit der Aktion wollen die Besetzerinnen und Besetzer unter anderem durchsetzen, dass Betroffene und Opfer ein Recht auf Akteneinsicht bekommen.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0904-020, Fotograf: Hans-Peter Lochmann
Rostock, Mahnwache vor Stasi-Bezirkszentrale. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-026, Fotograf: Jürgen Sindermann

Auch in Rostock wird am 5. September 1990 mit einer Mahnwache vor der ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit dafür demonstriert, dass die Stasi-Akten in die Länderhoheit überführt werden. Die Protestierenden fordern die Aufnahme einer Regelung über die Nutzung und Sicherung der Akten in den Einigungsvertrag.

Bild 183-1990-0905-026, Fotograf: Jürgen Sindermann
Dresden, Mahnwache vor Stasi-Gebäude. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0912-029, Fotograf: Matthias Hiekel

Eine Mahnwache harrt auch in Dresden vor dem ehemaligen Stasi-Gebäude in der Bautzner Straße aus. Die Angehörigen der Bürgerrechtsbewegung solidarisieren sich mit den Zielen der Berliner Gruppe und rufen für den 17. September 1990 zu einer Neuauflage der Montagsdemo in Dresden auf.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0912-029, Fotograf: Matthias Hiekel
Dresden, Montags-Demo für den Erhalt der Stasi-Akten. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0917-028, Fotograf: Matthias Hiekel

Montagsdemo am 17. September 1990 in Dresden: Es wird der Verbleib der Stasi-Akten auf dem Territorium der DDR gefordert.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0917-028, Fotograf: Matthias Hiekel
Berlin, Stasi-Zentrale, Besetzung. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0904-020, Fotograf: Hans-Peter Lochmann

Am 4. September 1990 besetzen 21 Mitglieder von Bürgerkomitees und Bürgerrechtsgruppen die Büroräume der ehemaligen Stasizentrale in Berlin-Lichtenberg. Zeitgleich beginnt vor dem Haupttor eine Mahnwache.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper
Berlin, Besetzer der Stasi-Zentrale Normannenstrasse. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-029, Fotograf: Thomas Uhlemann

Die 21 Besetzerinnen und Besetzer fordern während einer Presseerklärung am 5. September 1990 alle Parteien und Fraktionen der Volkskammer und des Bundestages auf, „die Interessen der Aktenopfer zu vertreten, anstatt vorschnelle Entscheidungen zu treffen“.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-029, Fotograf: Thomas Uhlemann
Mahnwache 1990 / RHG_Fo_AnKae_4311. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Transparente, Plakate und Kerzen machen während der Mahnwache im September 1990 auf das Anliegen aufmerksam.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper
Mahnwache, Hungerstreik. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Die Protestaktion dauert etwa drei Wochen. Am 28. September 1990 wird der Hungerstreik beendet. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Volkskammer dem Einigungsvertrag und seinen Zusatzbestimmungen bereits zugestimmt.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Aus Solidarität mit den Besetzern ist am 5. September 1990 auch der 1976 aus der DDR ausgebürgerte Liedermacher Wolf Biermann (Mitte) aus Hamburg angereist. Links neben ihm der Theologe Joachim Gauck vom neuen Forum, Volkskammerabgeordneter und Vorsitzender des Sonderausschusses zur Kontrolle der Stasi-Auflösung der Volkskammer.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0906-405, Fotograf: Hartmut Reiche

Liedermacher Wolf Biermann unterstützt die Forderungen der Besetzerinnen und Besetzer in der ehemaligen Stasizentrale.

Robert-Havemann-Gesellschaft/Bernd Markowsky
RHG_Fo_AnKae_4298. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper

Mit der Aktion wollen die Besetzerinnen und Besetzer unter anderem durchsetzen, dass Betroffene und Opfer ein Recht auf Akteneinsicht bekommen.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0904-020, Fotograf: Hans-Peter Lochmann
Rostock, Mahnwache vor Stasi-Bezirkszentrale. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0905-026, Fotograf: Jürgen Sindermann

Auch in Rostock wird am 5. September 1990 mit einer Mahnwache vor der ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit dafür demonstriert, dass die Stasi-Akten in die Länderhoheit überführt werden. Die Protestierenden fordern die Aufnahme einer Regelung über die Nutzung und Sicherung der Akten in den Einigungsvertrag.

Bild 183-1990-0905-026, Fotograf: Jürgen Sindermann
Dresden, Mahnwache vor Stasi-Gebäude. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0912-029, Fotograf: Matthias Hiekel

Eine Mahnwache harrt auch in Dresden vor dem ehemaligen Stasi-Gebäude in der Bautzner Straße aus. Die Angehörigen der Bürgerrechtsbewegung solidarisieren sich mit den Zielen der Berliner Gruppe und rufen für den 17. September 1990 zu einer Neuauflage der Montagsdemo in Dresden auf.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0912-029, Fotograf: Matthias Hiekel
Dresden, Montags-Demo für den Erhalt der Stasi-Akten. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0917-028, Fotograf: Matthias Hiekel

Montagsdemo am 17. September 1990 in Dresden: Es wird der Verbleib der Stasi-Akten auf dem Territorium der DDR gefordert.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0917-028, Fotograf: Matthias Hiekel
Schliessen Modal Schließen Modal Schließen

Auf Regierungsebene haben zum Zeitpunkt der Besetzungen und Mahnwachen bereits die Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag begonnen. Am 18. September 1990 wird eine Kompromisslösung zum Umgang mit den personenbezogenen Stasi-Akten in die Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag aufgenommen. Der zentrale Zweck des Volkskammergesetzes, die „politische, historische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des ehemaligen MfS/AfNS zu gewährleisten“, findet sich darin wieder. Auch wird den Betroffenen das Recht zur Einsicht in ihre Unterlagen garantiert.

Das Regierungskomitee zur Auflösung des AfNS tagt letztmalig am 26. September 1990 und beendet auf Weisung des Ministeriums des Inneren am 2. Oktober 1990 seine Tätigkeit. Seine Amtsgeschäfte werden an die neu geschaffene Behörde des „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ übergeben. Zum Sonderbeauftragten wird mit dem 3. Oktober 1990 Joachim Gauck ernannt. Noch im Oktober 1990 nimmt die neue Behörde ihre Arbeit auf. Im November 1991 verabschiedet der Deutsche Bundestag schließlich ein Stasi-Unterlagen-Gesetz, das bis heute Gültigkeit besitzt.

Sabine Bergmann-Pohl berichtet von der Arbeit des Stasi-Untersuchungsausschusses in der Volkskammer.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015.

Der Fernsehbeitrag zeigt die Rücktrittserklärungen von Minister und Volkskammerabgeordneten, denen eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit vorgeworfen wird.

Berliner Abendschau, 28. September 1990.

Die DDR-Fernsehsendung "Aktuelle Kamera" berichtet am 4. September 1990 von einem Treffen der Volkskammerpräsidentin mit den Besetzerinnen und Besetzern der ehemaligen Zentrale der Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg.

Stiftung Deutsches Runkfunkarchiv

Am 12. September 1990 strahlt die DDR-Fernsehsendung "Aktuelle Kamera" einen Bericht aus, in dem sich die Besetzerinnen und Besetzern der ehemaligen Zentrale der Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg zu ihren Forderungen äußern.

Stiftung Deutsches Runkfunkarchiv

35. Volkskammersitzung vom 13. September 1990: Antrag und Aussprache über die Arbeitsweise des Innenministers bei der Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS.

Deutscher Bundestag

37. Volkskammersitzung vom 28. September 1990: Abschlussbericht des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des MfS/AfNS.

Deutscher Bundestag

37. Volkskammersitzung vom 28. September 1990: Beschlussempfehlung des zeitweiligen Prüfungsausschusses.

Deutscher Bundestag
Schliessen Modal Schließen Modal Schließen

Hinweis

Schliessen Modal Schließen Modal Schließen